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Wann sollte man wegen Erbrechen ins Krankenhaus?
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Video: Wann sollte man wegen Erbrechen ins Krankenhaus?

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Anonim

Sie sollten sofort einen Arzt aufsuchen, wenn die folgenden Anzeichen oder Symptome auftreten:

  1. Blut im sich erbrechen ("Kaffeesatz"-Auftritt)
  2. Starke Kopfschmerzen oder steifer Nacken.
  3. Lethargie.
  4. Verwechslung.
  5. Verminderte Wachsamkeit.
  6. Schwere Bauchschmerzen.
  7. Erbrechen mit Fieber über 101 Grad Fahrenheit.
  8. Erbrechen und Durchfall sind beide vorhanden.

Zu wissen ist auch, wie oft ich mich übergeben sollte, bevor ich ins Krankenhaus gehe?

Meistens sind Patienten mit unkontrolliertem Erbrechen für mehr als vier oder fünf Stunden - das heißt, sie kann nicht einmal klare Flüssigkeiten bei sich behalten - sollen gehe zum ER , insbesondere kleine Kinder oder ältere Erwachsene.

Können Sie außerdem wegen Erbrechen in die Notaufnahme gehen? Wann Du Sollen Besuchen Sie dringende Pflege bei Erbrechen . Symptome wie Schmerzen, Brechreiz , und Erbrechen sind alle triftige Gründe, um einen Ausflug zu Ihrem Einheimischen zu machen Notfallversorgung . Viele Einrichtungen sind 7 Tage die Woche 12 Stunden am Tag geöffnet, einige sogar 24 Stunden dringend kümmert sich.

Was soll ich entsprechend tun, wenn ich mich ständig übergeben muss?

Tun nach dem Erbrechen mehrere Stunden lang nichts essen oder trinken. Trinken Sie kleine Mengen Wasser oder lutschen Sie 3-4 Stunden lang alle 15 Minuten Eiswürfel. Als nächstes nippen Sie 3-4 Stunden lang alle 15 Minuten eine klare Flüssigkeit. Beispiele sind Wasser, Sportgetränke, flache Soda, klare Brühe, Gelatine, aromatisiertes Eis, Eis am Stiel oder Apfelsaft.

Wann sollten Sie bei Magen-Darm-Grippe in die Notaufnahme?

Wenn bei Ihnen eines der folgenden Symptome auftritt, suchen Sie sofort einen Arzt auf:

  1. Blut im Stuhl oder Erbrochenem.
  2. Grün oder gelb gefärbtes Erbrochenes.
  3. Schwere Dehydration.
  4. Fieber über 38,3 °C (siehe jedoch besondere Hinweise für Kinder)
  5. Starke und/oder ständige Schmerzen im Unterleib.
  6. In Ohnmacht fallen.

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