Benötigen Pflegekräfte eine DEA-Lizenz?
Benötigen Pflegekräfte eine DEA-Lizenz?

Video: Benötigen Pflegekräfte eine DEA-Lizenz?

Video: Benötigen Pflegekräfte eine DEA-Lizenz?
Video: 🇩🇪👩‍⚕️ Häufige Aufgaben und Tätigkeiten von Pflegekräften - Deutsch lernen für die Pflege 2024, Juli
Anonim

Das Bundesrecht verlangt jedoch, dass Krankenschwester Praktiker erhalten ein Dea Nummer, um Rezepte für Medikamente auszustellen, die als „kontrollierte Substanzen“eingestuft sind. Ohne ein Dea Nummer, Krankenschwester Praktiker darf nicht für kontrollierte Substanzen schreiben. Diese Neigung kann sich jedoch nachteilig auf Ihre Praxis als NP.

Auch gefragt, müssen Pflegekräfte eine DEA-Nummer haben?

Das Bundesrecht verlangt jedoch, dass Krankenschwester Praktiker erhalten ein DEA-Nummer um Rezepte für Medikamente auszustellen, die als „kontrollierte Substanzen“eingestuft sind. Ohne ein DEA-Nummer , Krankenschwester Praktiker darf nicht für kontrollierte Substanzen schreiben. Diese Neigung kann sich jedoch nachteilig auf Ihre Praxis als NP.

Wer benötigt außerdem eine DEA-Nummer? DEA-Nummern werden allen Arten von Gesundheitsdienstleistern vom Tierarzt bis zum Arzt zugewiesen, um die Verschreibung von kontrollierten Substanzen zu regulieren und zu verfolgen. Das Bundesgesetz verlangt, dass Gesundheitsdienstleister eine DEA-Nummer um Rezepte für diese Art von Medikamenten auszustellen.

Wie beantragt ein Krankenpfleger auch eine DEA-Nummer?

  1. Bewerben Sie sich online auf der Website des US-Justizministeriums.
  2. Rufen Sie die Registrierungsstelle der DEA-Zentrale gebührenfrei unter 800-882-9539 an oder rufen Sie die nächstgelegene DEA-Registrierungsstelle an, um eine physische Kopie des Bestellformulars anzufordern.

Können Pflegekräfte Medikamente der Kategorie 2 verschreiben?

Krankenpfleger können Medikamente verschreiben , einschließlich kontrollierter Substanzen, in allen 50 Bundesstaaten und Washington DC. In diesen Bereichen sind NPs kann autonom Medikamente verschreiben , einschließlich stark regulierter Zeitplan II -V Substanzen, ohne ärztliche Aufsicht.

Empfohlen: